Mobilitätsgarantie bei OstalbMobil
Ihre Mobilität ist uns wichtig. Sehen Sie hier, welche Garantie wir geben und wie es funktioniert.
LEER
Wann kann die Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden?
Im Rahmen der Mobilitätsgarantie besteht für Inhaber von Zeitkarten im Abonnement bei Verspätungen und Fahrtausfällen die Möglichkeit, auf ein Taxi umzusteigen und sich den Fahrpreis im Nachhinein erstatten zu lassen.
Sie greift, wenn der Fahrgast vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass er sein Fahrziel mit den zur Fahrt benutzten Verkehrsmitteln von Partnern von OstalbMobil um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen wird und er keine Möglichkeit hat, andere das Fahrziel erreichende OstalbMobil-Verkehrsmittel zu nutzen.
Wer hat Anspruch auf die Mobilitätsgarantie?
In welcher Höhe werden die Kosten erstattet?
Die Inanspruchnahme ist ausgeschlossen, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall nicht auf das Verschulden eines der in OstalbMobil kooperierenden Verkehrsunternehmen zurückgeht. Bei höherer Gewalt wie z.B. Unwetter, Bombendrohung, Streik oder Suizid, sowie angekündigten Maßnahmen, wie z.B. Straßensperrungen (die im Vorfeld rechtzeitig unter www.OstalbMobil.de bzw. der Homepage des betroffenen Kooperationsunternehmens angekündigt wurden), besteht kein Ersatzanspruch.
Die Erstattung ist auch ausgeschlossen, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall auf ein Verschulden des Fahrgasts zurückgehen oder ihm bei Fahrscheinkauf bekannt waren.
Wie kann die Garantieleistung in Anspruch genommen werden?
Bitte reichen Sie eine vom Taxiunternehmen ausgestellte Quittung zusammen mit dem ausgefüllten Erstattungsantrag für die Mobilitätsgarantie, innerhalb von 2 Wochen bei OstalbMobil oder einem OstalbMobil-Verkehrsunternehmen ein (Ausschlussfrist).
Die Erstattung erfolgt durch Banküberweisung. Eine Barauszahlung sowie eine Verrechnung beim Ticketkauf ist leider nicht möglich.