Erklärung zur Barrierefreiheit
OstalbMobil GmbH
Bahnhofstraße 46
73430 Aalen
Die OstalbMobil GmbH ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der OstalbMobil GmbH, erreichbar unter www.ostalbmobil.de
1. Stand der Vereinbarkeit
mit den Anforderungen
Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Ziel ist es im März 2023 technische Optimierungen durchzuführen sowie die Anforderungen aus dem Prüfbericht der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit umzusetzen. Weitere Optimierungen sind geplant.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Bedienelement „Accessibility Icon und weitere: Keine Fokushervorhebung. Dies wird bis März 2023 behoben.
- Grafiken und Bilder: Hier fehlen teilweise Alternativtexte. Dies wird im März 2023 behoben.
- Formularfelder: Teilweise keine Screenreader Funktion hinterlegt. Dies wird im März 2023 behoben.
- Kontrastverhältnisse: Teilweise sind Textstellen nicht ausreichend von Farbhintergrund getrennt. Dies wird im März 2023 behoben.
- Textgröße und Textumbruch: Teilweise lassen sich Textstellen nicht auf 200% bzw. 400% skalieren ohne, dass die Funktionalität und Lesbarkeit eingeschränkt werden. Das betrifft auch das Menü.
- Eingeblendete Inhalte: Teilweise lassen sich diese nicht durch die Tastatur steuern bzw. ein-/ausblenden. Das betrifft auch das Menü. Dies wird im März 2023 behoben.
- Bedienung durch die Tastatur: Das Untermenü lässt sich über die Tatstatur nicht steuern.
- Links im Kontext: Teilweise ist nicht ersichtlich, welches Sprungziel mit einem Link im Text erreicht werden kann. Dies wird im März 2023 behoben.
- Tastatur Fokus: Die Fokusreihenfolge bei der Tastaturnutzung ist nicht durchgehend nachzuvollziehen.
- Syntaxanalyse: Es befinden sich Fehler im Programmcode. Dies wird im März 2023 behoben.
- Deutsche Gebärdensprache: Auf der Startseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
- Leichte Sprache: Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
- Dokumente (PDF): Teilweise sind die Inhalte von PDF-Formularen nicht barrierefrei. Dies wird im März 2023 behoben.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Keine
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Keine
3. Erstellung dieser Erklärung
zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.11.2022 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 30.11.2022 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen über die bereits aufgeführten Punkte hinaus Mängel im Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, können Sie sich bei uns melden. Bitte wenden Sie sich an die vorgesehene Kontaktstelle:
OstalbMobil GmbH Stabstelle Marketing / Sonja Hilbert Bahnhofstraße 46 73430 Aalen
Tel. 07361 80475-0 E-Mail: info@ostalbmobil.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die OstalbMobil GmbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die OstalbMobil GmbH nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
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